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Hintergrund

Chatkontrolle vor dem Aus: EU scheitert an sich selbst

Die freiwillige Chatkontrolle in der EU ist am Ende. Ein geplatzter Kompromiss und ein gescheiterter Verfahrenstrick führten zum Aus.

Ab dem 4. April 2026 ist (vorübergehend) Schluss: Online-Plattformen in der EU dürfen private Nachrichten nicht mehr nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durchsuchen. Was auf den ersten Blick wie ein Rückschritt im Kampf gegen Missbrauch wirkt, ist das Resultat eines komplexen politischen Prozesses. Dieser enthält einen gescheiterten Kompromiss zwischen Datenschutz und Strafverfolgung, aber auch einen Verfahrenstrick, der nach hinten losgegangen ist.

Freiwillige Chatkontrolle seit 2021

Seit 2002 gibt es die ePrivacy-Richtlinie, offiziell: Richtlinie 2002/58/EG. Diese verbietet das Mitlesen oder Auswerten privater elektronischer Kommunikation ohne Einwilligung. Seit 2021 gilt eine Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie, die genau diese Überwachung erlaubt.

Plattformen wie Meta, Google oder Microsoft durften bislang freiwillig private Kommunikation scannen, um Hinweise auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu erkennen und zu melden. 2024 verlängerte die EU diese Übergangslösung, um Zeit für eine umfassende, dauerhafte Regulierung zur Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch zu gewinnen. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Europäische Kommission bereits 2022 vorgelegt.

Keine weitere Verlängerung! oder doch ein wenig, vielleicht? nein.

Um zu verstehen, warum es so weit gekommen ist, lohnt sich ein Blick zurück. Die aktuelle Regelung war nie als Dauerlösung gedacht. Eine Mehrheit des Parlaments lehnte eine weitere Verlängerung zunächst ab. Am 11. März 2026 schien es dann so, als gäbe es zumindest eine erneute Zwischenlösung.

Das Parlament verabschiedete eine Verlängerung bis August 2027 – die sogenannte «Chatkontrolle light». Diese Version legte mehr Gewicht auf Datenschutz und bildete einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Grundrechten. Statt auf flächendeckende Überwachung setzte sie auf einen gezielten Ansatz.

Konkret bedeutete das:

Fokus auf bekanntes Material (Hash-Matching) keine pauschale Massenüberwachung Schutz von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation insgesamt ein begrenzter Einsatz

Die Idee dahinter war: Kinderschutz ermöglichen, ohne dabei grundlegende Prinzipien der Privatsphäre zu verletzen. Doch genau diese Einschränkungen wurden in den folgenden Verhandlungen zum Knackpunkt. Denn ein Beschluss des Parlaments allein reicht in der EU nicht aus. Für ein Gesetz braucht es die Einigung von drei Institutionen: dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.

Nach der Abstimmung begannen sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen diesen Akteuren. Doch diese Gespräche scheiterten. Während das Parlament nämlich auf eine eingeschränkte Version bestand, hielten einige Mitgliedstaaten im Rat diese Lösung für unzureichend. Insbesondere die Begrenzung auf bereits bekanntes Material und der Schutz verschlüsselter Kommunikation wurden als ineffektiv kritisiert. Ohne Einigung konnte kein Gesetz in Kraft treten.

Versuchter Verfahrenstrick gescheitert

Nach dem Scheitern der Verhandlungen unternahm die konservative Europäische Volkspartei einen letzten Versuch, die Verlängerung durchzubringen. Sie griff zu einem formalen Instrument: der Rücküberweisung an den Ausschuss (referral back to committee). Dieses Verfahren erlaubt es, ein Dossier zurück in den zuständigen Ausschuss zu schicken, dort neu zu verhandeln und später erneut ins Plenum zu bringen.

Das Ziel: ein Neustart für die alte Chatkontrolle – ohne die datenschutzfreundlichen Massnahmen der «Chatkontrolle light». Doch es kam nicht einmal zur Abstimmung. Eine deutliche Mehrheit im Parlament lehnte es bereits ab, überhaupt nochmals über die «alte» Chatkontrolle zu debattieren. Damit verhinderte das Parlament eine neue Abstimmung über die Verlängerung selbst. Und dies deutlich: 311 Stimmen dagegen, 228 dafür. 92 Wahlberechtigte enthielten sich.

Das EU-Parlament wollte gar nicht mehr darüber debattieren.
Das EU-Parlament wollte gar nicht mehr darüber debattieren.
Quelle: europarl.europa.eu

Wer will was?

Die Debatte zeigt, wie tief die Gräben verlaufen. Auf der einen Seite standen vor allem konservative Abgeordnete sowie Teile von Sozialdemokraten und Liberalen, die die Verlängerung unterstützten. Ihr Argument: Ohne die Möglichkeit, Kommunikation zu scannen, würden weniger Fälle entdeckt und Täter schwerer verfolgt. Auch Strafverfolgungsbehörden und Kinderschutzorganisationen warnten vor einem Rückschritt.

Auf der anderen Seite lehnten Grüne, Linke und Teile der Sozialdemokraten und Liberalen die Regelung ab – selbst in ihrer abgeschwächten Form. Sie sehen in der Chatkontrolle einen massiven Eingriff in die Privatsphäre aller Nutzerinnen und Nutzer. Kritiker sprechen von Massenüberwachung, warnen vor Fehlalarmen und befürchten, dass einmal eingeführte Massnahmen später ausgeweitet werden.

Was passiert nun?

Damit endet am 4. April nicht nur eine Regelung, sondern vorerst auch der Versuch, kurzfristig einen Kompromiss zu finden. Plattformen fehlt ab diesem Zeitpunkt die klare rechtliche Grundlage, um private Kommunikation freiwillig zu scannen. Es entsteht ein regulatorisches Vakuum, während eine langfristige Lösung weiterhin auf sich warten lässt.

Entscheidend ist hier Deutschland. Denn ein Erfolg in den Trilog-Verhandlungen bedingt die Zustimmung von 55 Prozent aller EU-Mitgliedstaaten, die gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Eine Mehrheit ohne Deutschland ist rechnerisch kaum möglich. Weil Deutschland aber intern gespalten ist, gab es im Rat keine Mehrheit zugunsten einer Seite.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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