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News & Trends

Kein Social-Media-Monopol: Zuckerberg darf Insta behalten

Florian Bodoky
19-11-2025

Ein US-Gericht weist die Monopolklage gegen Meta ab. Konkurrenz durch TikTok und YouTube überzeugte den Richter – Instagram und WhatsApp bleiben beim Konzern.

Der Technologiekonzern Meta, zu dem Facebook, WhatsApp und Instagram gehören, hat vor einem Bundesbezirksgericht in Washington einen wichtigen Erfolg erzielt. Die US-Handelskommission FTC warf Meta vor, sich durch den Kauf von Instagram im Jahr 2012 und WhatsApp im Jahr 2014 einen unfairen Vorteil im Markt für soziale Netzwerke verschafft zu haben. Nach Ansicht der Behörde kontrolliert Meta zu viele grosse Plattformen und beeinflusst damit den Wettbewerb. Die FTC wollte deshalb erreichen, dass Meta mindestens eines dieser Netzwerke wieder verkaufen muss. Meta widersprach den Vorwürfen. Der Konzern erklärte, andere soziale Netzwerke seien stark genug, um für ausreichend Konkurrenz zu sorgen.

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TikTok und YouTube rechtfertigen das Metaverse

Richter James Boasberg folgte dieser Sichtweise. Er sagte, die FTC definiere den Markt zu eng und lasse wichtige Konkurrenten aussen vor. Vor allem TikTok verändere den Wettbewerb im Social-Media-Bereich grundlegend. Die App gewinne seit Jahren viele Nutzerinnen und Nutzer und nehme Meta viel Aufmerksamkeit ab. Auch YouTube spiele eine Rolle, weil viele Menschen dort Inhalte teilen und miteinander kommunizieren. Nach Einschätzung des Richters reicht schon TikTok aus, um die Behauptung eines Meta-Monopols zu widerlegen.

Die FTC akzeptierte diese Sicht jedoch nicht und argumentierte, dass Meta besonders junge Zielgruppen über mehrere Plattformen gleichzeitig erreiche. Der Richter hielt dagegen, dass sich die Branche seit den Übernahmen deutlich verändert habe. Kurze Videos, neue Formate und andere Dienste hätten das Nutzerverhalten stark beeinflusst. Meta verfüge zwar über grosse Plattformen, doch der Wettbewerb bleibe intensiv.

Insta, Facebook, WhatsApp und der Messenger bleiben unter einem Dach.
Insta, Facebook, WhatsApp und der Messenger bleiben unter einem Dach.
Quelle: Shutterstock

Meta zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Für die FTC bedeutet das Urteil dagegen einen Rückschlag, denn sie wollte an diesem Verfahren zeigen, dass grosse Tech-Unternehmen stärker begrenzt werden müssen.

Wie geht es weiter?

Auch ausserhalb dieses Falls untersuchen Behörden die Macht grosser Technologiekonzerne weiter. Gegen Alphabet (Google), Apple und Amazon laufen ebenfalls Verfahren. Die Regulierer möchten prüfen, ob diese Unternehmen zu viel Einfluss auf ihre Märkte ausüben und ob neue Regeln nötig sind.

In seiner Begründung erklärte das Gericht, dass Menschen soziale Netzwerke heute viel flexibler nutzen als früher. Sie probieren neue Plattformen aus, wechseln schnell zwischen verschiedenen Angeboten und bleiben seltener über lange Zeit bei nur einem Dienst. Unter diesen Bedingungen sieht das Gericht bei Meta keine marktbeherrschende Stellung, die den Wettbewerb gefährdet. Damit endet vorerst die Forderung der FTC, Meta zu zerschlagen oder den Konzern zum Verkauf von Instagram oder WhatsApp zu zwingen. Meta darf beide Dienste behalten.

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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