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Luca Fontana
News & Trends

Netflix-Preise illegal? Gericht ordnet Rückzahlungen in Italien an

Luca Fontana
7-4-2026

Italien macht es vor: Ein Gericht in Rom hat Netflix' einseitige Preiserhöhungen seit 2017 für rechtswidrig erklärt. Das Urteil könnte Signalwirkung für ganz Europa haben – auch für die Schweiz.

Netflix kennt eigentlich nur eine Richtung – Preise rauf, Beschwerden ignorieren, weitermachen. Ein Gericht in Rom hat dem Konzern nun gezeigt, dass diese Rechnung nicht immer aufgeht.

Konkret: Ein Richter hat der Klage der Verbraucherorganisation Movimento Consumatori stattgebgeben und festgestellt: Die AGB, die Netflix Italia jederzeit Preiserhöhungen ermöglichen, verstossen gegen italienisches Verbraucherschutzrecht. Dieses erlaubt nämlich keine einseitigen Vertragsänderungen ohne triftigen Grund.

Betroffen sind die Erhöhungen aus den Jahren 2017, 2019, 2021 und November 2024. Diese habe Netflix offenbar nicht gut genug begründet. Wer von diesen Preiserhöhungen betroffen war, soll jetzt nicht nur eine Preisreduktion auf den aktuellen Monatsbeitrag erhalten, sondern auch eine Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Beträge und gegebenenfalls sogar Schadensersatz.

Bis zu 500 Euro pro Haushalt

Für Netflix könnte das sehr teuer werden: Allein in Italien ist Netflix laut der Verbraucherorganisation von schätzungsweise 1,9 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten im Jahr 2019 auf rund 5,4 Millionen im Oktober 2025 gewachsen. Wer davon das Premium-Abo seit 2017 durchgehend bezahlt hat, soll bis zu 500 Euro zurückfordern können und statt 19.99 Euro künftig nur noch 11.99 Euro für das Abo bezahlen. Beim Standard-Abo hingegen sinkt der Preis von 13.99 auf 9.99 Euro, während sich die Rückerstattung auf rund 250 Euro belaufen würde.

Eine Hochrechnung der Rückerstattungen ist schwierig. Die Gesamtsumme dürfte aber in die Hunderte Millionen gehen – exklusive Schadensersatz.

Pikant: Das Gericht verpflichtete Netflix dazu, das Urteil auf der eigenen Website sowie in nationalen Tageszeitungen zu veröffentlichen und sämtliche Betroffene – auch ehemalige Kundinnen und Kunden – aktiv über ihre Rückerstattungsrechte zu informieren.

Netflix selbst zeigt sich wenig beeindruckt. Man sei «überzeugt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets mit italienischem Recht vereinbar waren», liess das Unternehmen gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters verlauten und kündigte Berufung an. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Movimento Consumatori macht dennoch Druck: Sollte Netflix die Preise nicht umgehend senken und die Kundinnen und Kunden entschädigen, werde man eine Sammelklage einreichen.

Kein Einzelfall: Deutschland macht es vor

Was in Italien gerade Schlagzeilen macht, ist in Deutschland längst Realität: Bereits 2023 erklärte das Kammergericht Berlin die Preisanpassungsklauseln von Netflix für unzulässig – einseitige Preisänderungen seien bei laufenden Verträgen nur dann erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen.

Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte diese Linie Anfang 2025, als er Netflix' Versuch scheitern liess, das Urteil noch anzufechten. Im Mai 2025 folgte dann das Landgericht Köln mit einem weiteren Urteil: Die Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 seien rechtswidrig gewesen – auch die Pop-up-Fenster mit dem «Zustimmen»-Button galten nicht als wirksame Vertragsangebote. Rund 200 Euro musste Netflix einem Kläger zurückzahlen.

Einem.

Der entscheidende Haken: Das Urteil wirkt unmittelbar nur zwischen den Parteien. Wer sein Geld zurück will, muss selbst aktiv werden. Es gibt also Millionen potenziell Betroffene in Deutschland, aber kaum jemand klagt. Genau deshalb versuchen Verbraucherschutzorganisationen nun, den Druck zu erhöhen und eine breitere Lösung zu finden – ähnlich wie es Movimento Consumatori in Italien getan hat.

Und die Schweiz?

Hier wird es komplizierter. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat Netflix' Preispolitik in der Schweiz schon mehrfach kritisiert – das Schweizer Standard-Abo kostet deutlich mehr als in den Nachbarländern, obwohl Streamingdienste wie Netflix laut Konsumentenschutz «praktisch keine Kosten vor Ort» haben. Trotzdem ist bisher keine vergleichbare Klage hängig.

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Der Grund dürfte im Schweizer Recht liegen. Das Geoblocking-Verbot, das seit 2022 ausländische Online-Shops zur Gleichbehandlung von Schweizer Kundinnen und Kunden verpflichtet, gilt explizit nicht für Streaming-Dienste wie Netflix.

Kurz gesagt: Netflix ist in der Schweiz rechtlich in einer Komfortzone. Ob das Schweizer Vertragsrecht dennoch Handhabe gegen einseitige AGB-Klauseln bietet – so wie es das deutsche Recht tut –, wäre eine spannende Frage für den hiesigen Konsumentenschutz. Grundsätzlich gilt auch in der Schweiz: Ist dem Vertrag oder den AGB nichts zu Preiserhöhungen zu entnehmen, sind diese unwirksam. Ob das auf Netflix' konkrete Klauseln zutrifft, hat bisher kein Schweizer Gericht geprüft.

Das römische Urteil könnte also der Startschuss für eine europäische Debatte sein. Und Netflix – das in den USA gerade zum zweiten Mal seit Anfang 2025 die Preise erhöht hat – dürfte genau beobachten, wie weit sich dieser Dominoeffekt ausbreitet.

Titelbild: Luca Fontana

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Ich schreibe über Technik, als wäre sie Kino, und über Filme, als wären sie Realität. Zwischen Bits und Blockbustern suche ich die Geschichten, die Emotionen wecken, nicht nur Klicks. Und ja – manchmal höre ich Filmmusik lauter, als mir guttut.


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