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Hintergrund

«Einbrecher und Datenhehler»: US-Verlage verklagen Browser-Betreiber Brave

Debora Pape
3-11-2026

Mit neuen Urheberrechtsklagen gegen Brave Software testen führende US-Medienhäuser eine neue rechtliche Strategie: Sie nehmen gezielt die Betreiber von Web-Crawlern in die Pflicht, die das Rohmaterial für das Training von KI-Modellen liefern.

Mehrere US-amerikanische Zeitungsverlage wie die «New York Times» (NYT), die «Chicago Tribune», die «Daily News» und der «Orlando Sentinel» verklagen den Browser- und Suchmaschinenbetreiber Brave Software. Dieser habe massive Urheberrechtsverletzungen begangen, indem er urheberrechtlich geschützte journalistische Werke der Zeitungen an KI-Firmen wie Anthropic, Perplexity oder xAI verkauft habe. Nach Auffassung der Verlage gehören dazu auch deren Paywall-geschützten Inhalte.

Zwei weitgehend gleich aufgebaute Klageschriften sind dazu am Gericht des Southern District of New York eingegangen (NYT, weitere Verlage).

Verlage versus Privatsphäre-Browser

Brave Software wurde 2015 von Brendan Eich mitgegründet, dem Erfinder von Javascript. Das Unternehmen betreibt den datenschutzorientierten Browser Brave sowie die Suchmaschine Brave Search. Laut eigenen Angaben erreichte der Browser im September 2025 den Meilenstein von mehr als 100 Millionen monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzern. Aktuell liegt er bei einem Marktanteil von weltweit 0,4 Prozent.

Brave bewirbt seinen Browser als besonders datenschutzfreundlich. Er blockiert Werbeanzeigen, Cookie-Banner und Tracking-Software. Ein integrierter VPN-Client für Premium-Abonnenten verschlüsselt die Verbindung der Nutzenden und verschleiert ihre IP-Adresse. Eine Funktion namens «Globale Datenschutzkontrolle» soll die Weitergabe und den Verkauf persönlicher Daten verhindern.

Auf der anderen Seite geriet der Browser 2020 in die Kritik, weil er in der Adresszeile unbemerkt Affiliate-Codes für Kryptobörsen an aufgerufene URLs anhängte und sich somit Provisionen erschlich.

Die Verlage werfen Brave in der Einleitung ihrer Klageschriften vor, sowohl als Einbrecher zu agieren, der sich Verlagsinhalte unrechtmäßig aneigne, als auch als KI-Hehler, der gestohlene Daten an Dritte verkaufe. Im Zentrum der Klage steht der Suchindex von Brave, den das Unternehmen selbst aufgebaut hat. Während viele Suchmaschinen auf den Suchindex anderer Anbieter zurückgreifen, etwa von Google, betreibt Brave einen eigenen Index. Mehr als 30 Milliarden Webseiten sind laut Klageschrift enthalten – und diese Daten soll Brave Software an KI-Unternehmen für das Training ihrer KI-Modelle verkauft haben.

Viele Verlage, auch die Kläger, gewähren Suchmaschinen-Crawlern Zugriff auf Inhalte, die normalen Besuchern nur hinter einer Bezahlschranke angezeigt werden. Dadurch können die Seiten in den Suchergebnissen angezeigt werden, zeigen beim Aufruf aber die Aufforderung zur Bezahlung. Die Kläger werfen Brave vor, diesen Zugriff für eigene Zwecke zu nutzen. Sie selbst hätten keine Möglichkeit, gezielt Braves Crawler von Paywall-geschützten Inhalten auszusperren.

Gleichzeitig stelle Brave seinen Nutzenden mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, geschützte Inhalte kostenlos zu konsumieren. Die Verlage werfen Brave konkret vor, Funktionen anzubieten, mit denen sich Bezahlschranken umgehen lassen. Dazu gehören KI-Tools, über die User gezielt nach den Inhalten geschützter Websites fragen können. Das Tool gibt Zusammenfassungen oder gar den annähernd vollständigen Artikeltext aus, wie auf Seite 30 der Klageschrift der NYT zu lesen ist.

Was fordern die Verlage?

Die Verlage beziehen sich in ihren Forderungen auf mehrere mögliche Ansprüche. Dazu zählt etwa der maximal gesetzlich mögliche Schadensersatz, den das US-Urheberrecht vorsieht – bis zu 150 000 US-Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk. Die NYT gibt dazu mehr als zehn Millionen, die Klageschrift der anderen Verlage zusammen mehr als zwei Millionen registrierte Werke an. Der theoretische Entschädigungsrahmen beläuft sich also auf Billionenbeträge. Solche Summen stellen den maximalen theoretischen Rahmen dar.

Darüber hinaus fordern die Verlage die Rückzahlung der Gewinne, die Brave Software durch das Scraping und den Verkauf der Inhalte erwirtschaftet hat. Die Klageschriften sprechen dabei von mehr als 100 Millionen US-Dollar. In großen US-Urheberrechtsverfahren werden die tatsächlich zugesprochenen Beträge häufig deutlich niedriger angesetzt oder im Rahmen von Vergleichen geregelt.

Zudem ist auch eine Entschädigung nach dem DMCA (Digital Millennium Copyright Act, ein US-amerikanisches Copyright-Gesetz) möglich. Auch für die entgangenen Gewinne durch das Umgehen der Paywalls verlangen die Verlage einen Ausgleich.

Können die Klagen Erfolg haben?

Bereits Ende 2023 hatte die NYT eine ähnlich gelagerte Klage angestrengt. Sie richtete sich direkt gegen die KI-Entwickler OpenAI und Microsoft. Der Vorwurf lautet, dass die Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer KI-Modelle nutzen würden. Die zentralen Urheberrechtsvorwürfe haben die bisherigen Versuche der Beklagten überstanden, die Klage abweisen zu lassen. Ein finales Urteil und mögliche Entschädigungen stehen aber noch aus.

Die KI-Unternehmen argumentieren mit der US-amerikanischen «Fair Use»-Doktrin, die das Zitieren und Nutzen von urheberrechtlich geschützten Daten unter Umständen erlaubt. Ob KI-Training dazu gehört, ist aktuell noch offen.

Im aktuellen Fall stehen nicht die KI-Unternehmen und deren Nutzung der Daten in der Schusslinie, sondern die Infrastruktur, die die Daten liefert. Die Klagen kreisen nicht um neuartige Technologien rund um KI-Modelle und deren Training, sondern um klassisches Urheberrecht. Wenn das Gericht feststellt, dass Brave Software systematisch geschützte Inhalte kopiert und kommerziell an Dritte vermarktet, dürfte eine «Fair Use»-Verteidigung schwieriger werden.

Die Klagen könnten für die Verlage sogar aussichtsreicher sein als der Vorwurf an die KI-Unternehmen, Inhalte für ihr KI-Training zu nutzen. Es könnte sich um einen Präzedenzfall dafür handeln, wie weit Suchmaschinen, Webcrawler und Datenanbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte für KI-Anwendungen nutzen und weitergeben dürfen.

Brave hat die Vorwürfe bislang nicht öffentlich kommentiert. Das Unternehmen dürfte jedoch argumentieren, dass das Crawlen und Indexieren von Webseiten seit Jahrzehnten zum Standardgeschäft von Suchmaschinen gehört.

Titelbild: Hadrian

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Fühlt sich vor dem Gaming-PC genauso zu Hause wie in der Hängematte im Garten. Mag unter anderem das römische Kaiserreich, Containerschiffe und Science-Fiction-Bücher. Spürt vor allem News aus dem IT-Bereich und Smart Things auf.


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