Garantiefall fristgerecht gemeldet – trotzdem wegen späterer Geräteabgabe abgelehnt
Ich möchte folgenden Fall zur Diskussion stellen und würde gerne wissen, wie andere Galaxus-Kundinnen und -Kunden das beurteilen: Ich habe einen Furber Nuvola am 20.07.2024 bestellt. Zugestellt wurde das Gerät am 24.07.2024. Galaxus teilte mir schriftlich mit, dass die Garantie am 22.07.2026 abläuft. Den Defekt habe ich am 21.07.2026 – also noch innerhalb der von Galaxus selbst bestätigten Garantiefrist – über Galaxus gemeldet und damit den Garantiefall eröffnet. Das Gerät steht in meiner Ferienwohnung im Tessin und fiel während meiner Ferien aus. Da Galaxus im Tessin keine Filiale betreibt und ich anschliessend im Tessin und in Italien unterwegs war, konnte ich es erst nach meiner Rückkehr am 19.08.2026 in der Deutschschweiz abgeben. Galaxus lehnt den Garantiefall nun ab, weil die physische Abgabe nicht «zeitnah» erfolgt sei. Wegen des Abstands von knapp einem Monat könne man keine «Kulanz» gewähren. Eine konkrete Frist, innerhalb welcher das bereits angemeldete Gerät zwingend hätte abgegeben werden müssen, wurde mir jedoch nicht genannt. Zusätzlich wurde mir mitgeteilt, dass keine passenden Ersatzteile verfügbar seien und sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohne. Angeboten wurden lediglich die unreparierte Rücksendung oder die Entsorgung – weder ein Ersatzgerät noch eine Gutschrift. Mich stört insbesondere, dass hier von «Kulanz» gesprochen wird. Ich habe den Defekt nachweislich innerhalb der Garantiefrist gemeldet und nicht um eine freiwillige Kulanzleistung gebeten. Wie seht ihr das? Ist für einen Garantiefall die fristgerechte Meldung entscheidend, oder darf Galaxus diesen wegen einer späteren physischen Abgabe ablehnen, obwohl zuvor keine konkrete Abgabefrist genannt wurde? Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht?
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